Unsere Schule von A bis Z
Adventsimpuls
Der Adventsimpuls ist eine schulische Veranstaltung, die während des Unterrichtsvormittags durchgeführt wird. Nach Absprache mit Herrn Pfarrer Sohn findet diese Feierstunde 3-4 Mal im Advent statt. Die Feierstunde ist weder religions- noch konfessionsgebunden. Somit sind alle Schüler*innen teilnahmepflichtig, auch wenn sie keiner christlichen Konfession angehören.
Anfangsunterricht
Oftmals, aber nicht verpflichtend, werden die Unterrichtsstunden der Erstklässler*innen in den Kernfächern als „AU“ (Anfangsunterricht) bezeichnet und im Stundenplan auch so ausgewiesen. Hintergedanke ist, dass den Kindern der Übergang in die Schule und zum zielorientierten Lernen erleichtert werden soll. Durch die allgemeine Begrifflichkeit „AU“ kann die Lehrkraft spontaner auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen und den Unterricht fächerübergreifender gestalten. Selbstverständlich erhalten die Kinder die in jedem Fach vorgeschriebene Anzahl an Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern, aber die Reihenfolge, in der die Stunden gehalten werden, ist flexibler und den pädagogischen Bedürfnissen entsprechend freier gestaltbar.
Anwesenheitspflicht
Für unsere Schüler*innen besteht Schulpflicht. Das bedeutet, dass die Kinder pünktlich zu Unterrichtsbeginn anwesend sein müssen und das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit nicht gestattet ist. Das Verlassen des Schulgeländes ist in Ausnahmefällen nur dann gestattet, wenn die zu dieser Zeit unterrichtende oder beaufsichtigende Lehrkraft oder die Schulleitung davon Kenntnis und Zustimmung erteilt hat.
Aufsichten
Aufsichten allgemein: 15 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn um 7.45 Uhr, während des Unterrichts und während der Pausen unterstehen die Kinder der schulischen Aufsichtspflicht. Nach dem Unterricht verlassen die Schüler*innen zügig das Gelände. Der Schulweg unterliegt nicht mehr der Aufsichtspflicht der Lehrkräfte. Kinder, die nach dem Unterricht nicht direkt nach Hause gehen, sondern noch auf dem Spielplatz verweilen, müssen nicht beaufsichtigt werden. Im Falle eines Unfalls handelt es sich dann nicht mehr um einen Schulunfall.
Busaufsicht: Jeweils nach der 5. und der 6. Schulstunde leistet eine Lehrkraft Busaufsicht. In Ausnahmesituationen (z.B. bei Unterrichtsausfall, der personell nicht durch Ersatzunterricht oder Mitversehung abgedeckt werden kann, weil alle Lehrkräfte anderweitige Unterrichtsverpflichtungen haben) erfolgt keine Aufsicht an der Bushaltestelle, weil diese dann schlichtweg nicht leistbar ist. Eine solche Situation wird vom Personal aber grundsätzlich so weit als möglich vermieden und kommt ausgesprochen selten vor.
Befreiung vom Religionsunterricht
Soll Ihr Kind den Religionsunterricht der eigenen Konfession nicht besuchen, haben Sie die Möglichkeit, es aus Glaubens- und Gewissensgründen abzumelden. Eine schriftliche Erklärung hierfür muss für das erste Schulhalbjahr spätestens innerhalb von zwei Wochen nach den Sommerferien, für das zweite Schulhalbjahr spätestens zwei Wochen nach Halbjahresbeginn bei der Schulleitung eingegangen sein. Abmeldungen sind also grundsätzlich nur zu den Schulhalbjahren möglich.
Beurlaubung
Grundsätzlich gilt: Sobald im Voraus bekannt ist, dass ein Kind nicht zur Schule kommen kann, müssen die Eltern einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung stellen. In diesem Fall kann die Klassenleitung ein Kind bis zu 2 Tagen, die Schulleitung bis zu 2 Wochen im Vierteljahr beurlauben. Dies erfordert aber, möglichst schon eine Woche im Voraus, einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der Klassen- oder bei der Schulleitung. In diesem Fall muss der Grund für die Beurlaubung genannt werden. Wichtig: Vor und nach den Ferien ist eine Beurlaubung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Diese kann dann nicht mehr von der Klassenleitung, sondern ausschließlich durch die Schulleitung ausgesprochen werden. Ein Formblatt hierfür erhalten Sie im Sekretariat.
Bewegliche Ferientage
Jeder Schule stehen 8 bewegliche Ferientage zu. Diese werden mit den anderen Schulen der Stadt abgestimmt, sind innerstädtisch also einheitlich. Die beweglichen Ferientage sind im Schuljahresplaner ausgewiesen.
Bücherei
Unsere Schule besitzt eine gut ausgestattete Schülerbücherei, die regelmäßig mit neuen Büchern bestückt wird. Die Kinder können im Beisein einer Lehrkraft dort jederzeit Bücher ausleihen. Eine Begrenzung der Leihfrist ist nicht vorgesehen, die Bücher müssen aber in einem ordentlichen Zustand wieder abgegeben werden.
Bundesjugendspiele
Zwei Mal jährlich werden an unserer Schule Bundesjugendspiele durchgeführt. Die Winterbundesjugendspiele im Turnen finden für die Klassen 1 in der Festhalle, für die Klassen 2-4 in der Robert Gerwig Halle statt. Die Sommerbundesjugendspiele Leichtathletik finden für alle Klassen im Furtwanger Stadion statt. Die Siegerehrungen werden später, also nicht am Tag der Bundesjugendspiele, vorgenommen.
Computerraum
Wir verfügen über einen gut ausgestatteten Computerraum. Auf den PCs sind diverse Lernprogramme installiert und diese stehen den Schüler*innen auch, im Beisein einer Lehrkraft, für Recherchezwecke zur Verfügung.
Einschulung
Die Einschulung der neuen Erstklässler*innen findet in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres statt. Der Tag der Einschulung wird von der Schulkonferenz beschlossen. Die Eltern erhalten diesen Termin zusammen mit den Einschulungsunterlagen. Der Termin wird auch in der Presse veröffentlicht. Der Einschulungstag beginnt in aller Regel mit einem ökumenischen Gottesdienst (freiwillig) in der katholischen Kirche St. Cyriak. Im Anschluss daran findet eine Feierstunde in der Festhalle statt. Zu dieser bereiten die Zweitklässler*innen ein kleines Begrüßungsprogramm vor. Im Anschluss begeben sich die Erstklässler*innen mit ihrer jeweiligen Klassenleitung in die Klassenzimmer zu einer ersten „Unterrichtsstunde“. Während dieser Stunde begrüßt die Schulleitung die Eltern, nennt wichtige Informationen und steht für Fragen zur Verfügung. Danach holen die Eltern ihre Kinder am jeweiligen Klassenzimmer ab. Der Freundeskreis bewirtet während der Feierstunde mit Kaffee, Kuchen und Getränken, allerdings nicht während laufender Programmpunkte.
Rektorat, Sekretariat und Kollegium haben eine eigene E-Mailadresse, unter der Sie, entsprechend Ihrer Anliegen, mit den jeweiligen Personen Kontakt aufnehmen können. Bitte verwenden Sie, wann immer es möglich ist, die Dienstmail und nicht die Privatmail.
Elternbeirat
Alle Klassenelternvertreter*innen und deren Stellvertreter*innen bilden den Elternbeirat der Schule. Diese wählen eine*n Vorsitzende*n (Elternbeiratsvorsitzende*n) und seine*n Stellvertreter*in. Ebenso wählt der Elternbeirat aus diesem Gremium die Elternvertreter*innen in die Schulkonferenz. Die Anzahl der Elternvertreter*innen richtet sich nach der Schulgröße. Der/die Elternbeiratsvorsitzende ist Kraft Amtes Mitglied der Schulkonferenz und dort Stellvertreter*in der Schulleitung.
Elternmitarbeit
Die Eltern haben vielfältige Möglichkeiten, sich aktiv und konstruktiv am Schulleben zu beteiligen. Möglichkeiten hierfür, um nur einige zu nennen, sind z.B.: - Mitarbeit in verschiedenen Gremien wie z.B. Klassenpflegschaft, Elternbeirat, Gesamtelternbeirat, Schulkonferenz - Mitgliedschaft im Förderverein (Freunde der Friedrichschule Furtwangen) - als Begleitpersonen bei Schulveranstaltungen - als Helfende bei Bundesjugendspielen oder bei Jugend trainiert für Olympia. Eine positive Einstellung der Eltern zur Schule überträgt sich auch immer auf die Einstellung der Kinder gegenüber der Schule.
Elternsprechtag
An Elternsprechtagen, die im Terminkalender ausgewiesen sind, besteht für alle Eltern die Möglichkeit, sich bei den Klassen- und Fachlehrern über den Leistungsstand der Kinder zu informieren. Die Terminierung liegt in der Hand der Klassenleitung, diese koordiniert auch die Termine mit den Fachlehrkräften, sofern Sie das wünschen. Beachten Sie bitte, dass es sich bei diesen Terminen nur um relativ kurze Gespräche handeln kann. Bei besonderem Gesprächsbedarf steht Ihnen das Lehrpersonal nach einer separaten Terminabsprache für ausführlichere Gespräche gerne zur Verfügung.
Entschuldigungen
Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie dies bitte am Tag des Fehlens bis 8.30 Uhr in der Schule. Die einfachste Möglichkeit hierfür stellt die Krankmeldefunktion der stayinformed-App dar. Alternativ können Sie eine kurze Information auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Geben Sie auf diesem Weg bitte unbedingt den Namen und Klasse des Kindes an und nennen Sie, sofern sich das abschätzen lässt, wie lange Ihr Kind voraussichtlich fehlen wird. Dann brauchen Sie bei längerer Krankheit auch nicht täglich anzurufen.
Da unser Sekretariat morgens nicht besetzt ist, möchten wir Sie darum bitten, keine Krankmeldungen an die Schul-E-Mailadresse zu senden.
Sollte Ihr Kind lediglich nicht am Sportunterricht teilnehmen können, geben Sie ihm für diese Stunden bitte eine schriftliche Entschuldigung mit.
Geben Sie Ihrem Kind, sobald es wieder gesund ist, eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest mit. Ärztliche Atteste sind immer dann erforderlich, wenn ein Kind an einer meldepflichtigen Krankheit (vgl. Infektionsschutz) litt. Ärztliche Atteste können auch verlangt werden, wenn das Kind unverhältnismäßig oft fehlt.
Ferien
Eine Ferienübersicht erhalten Sie im Jahresplaner.
Beachten Sie in besonderen Fällen bitte den Punkt „Beurlaubung“ vor den Ferien.
Förderverein "Freunde der Friedrichschule Furtwangen e.V."
Fördervereine ermöglichen einer Schule Unterstützung, wann immer die schulischen materiellen und finanziellen Kapazitäten nicht mehr ausreichen. Darüber hinaus bereichern sie das Schulleben durch vielfältige Aktivitäten und Aktionen, die ohne diese Unterstützung von vorne herein gar nicht möglich wären.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt im Moment 10,00 €. Diesen Betrag können Sie in Ihrem Ermessen aber auch freiwillig erhöhen. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich steuerlich absetzbar.
Der Freundeskreis freut sich immer auf neue Mitglieder über jede Form Ihrer Mitwirkung.
Freiwillige Wiederholung
Eine (einmalig durchführbare) freiwillige Wiederholung einer Klasse ist immer dann angeraten, wenn die Versetzung eines Kindes zwar noch möglich, aber der schulische Erfolg in der nächsten Klassenstufe zweifelhaft oder sogar ganz ausgeschlossen ist. Alle Lehrkräfte sind erfahren genug, dies richtig abschätzen zu können und werden Sie diesbezüglich rechtzeitig und ausführlich beraten. Dennoch liegt die Entscheidung in Ihrem Ermessen.
Beachten Sie bitte im Falle einer freiwilligen Wiederholungen die Rechtsgrundlage aus dem Schulgesetz:
§5 Freiwillige Wiederholung einer Klasse
(1) Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten einmal während des Besuchs dieser Klassen gestattet, eine Klasse freiwillig zu wiederholen. Die freiwillige Wiederholung ist zulässig am Ende der Klasse 1, während der Klasse 2, in den Klassen 3 und 4 in der Regel nur zum Ende eines Schulhalbjahres; über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
(2) Die freiwillige Wiederholung hat zur Folge, dass die zuletzt ausgesprochene Versetzung rückwirkend als nicht mehr getroffen gilt. Die freiwillige Wiederholung ist im Zeugnis mit »wiederholt freiwillig« zu vermerken.
Fundsachen
Es kommt immer wieder vor, dass Kinder Sachen verlegen, verlieren oder vergessen.
Falls es sich hierbei um Kleidungsstücke oder um Gegenstände geringeren Wertes handelt, die im und auf dem Schulgelände gefunden werden, werden diese im 1. Stock (Haupteingang, 1. Treppe hoch) abgelegt und können dort abgeholt werden. Am Endes des Schuljahres werden die (bis dahin nicht abgeholten) Fundstücke über die Ferien deponiert und im Folgeschuljahr in den ersten Schulwochen erneut zur Abholung ausgelegt. Was dann nicht abgeholt wird, wird entweder entsorgt oder, je nach Qualität, dem einem sozialen Zweck zur Verfügung gestellt.
Verlorengegangene Wertsachen hingegen werden entweder im Sekretariat oder im Rektorat bis zur Abholung hinterlegt und später dem Fundbüro übergeben.
Gottesdienst
In regelmäßigen Abständen, insbesondere vor Ferienabschnitten anlässlich eines kirchlichen Festes (z.B. Weihnachten, Ostern, Pfingsten), werden entweder in der katholischen oder der evangelischen Kirche jeweils in der 1. Stunde ökumenische Schülergottesdienste gehalten. Die Termine sind in der Jahresplanung festgehalten. Die Teilnahme ist freiwillig. Es sind alle Kinder - egal welcher Glaubensrichtung - herzlich willkommen.
Es gibt während der 1. Stunde, in welcher der Gottesdienst stattfindet, keine Beaufsichtigung an der Schule für die Kinder, die nicht am Gottesdienst teilnehmen.
Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Kind am Gottesdienst teilnimmt, schicken Sie es bitte erst zur 2. Stunde in die Schule.
Im Übrigen: Selbstverständlich sind auch Sie jederzeit zum Schülergottesdienst eingeladen.
Handy
Ihr Kind benötigt in der Schule kein Handy. Erforderliche Telefonate zu gegebenem Anlass werden über das Sekretariat, das Rektorat oder über das Kollegium abgewickelt.
Sollte Ihr Kind aus zwingenden Gründen dennoch ein Handy mit sich führen, muss dies während der Schul- und Pausenzeit komplett ausgestellt, vor allem aber vom Kind selbst sicher verwahrt werden.
Bei Verlust des Handys übernimmt die Schule keine Haftung.
Halbjahresinformation
Siehe Zeugnis
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen dazu, Gelerntes zu üben oder zu vertiefen, Angefangenes fertigzustellen oder etwas für den kommenden Unterricht vorzubereiten. Hausaufgaben werden von den Kindern aufgeschrieben. Die reine Arbeitszeit soll bei Erstklässlern durchschnittlich 30 Minuten, bei Viertklässlern bei etwa einer Stunde liegen. Großen Wert soll darauf gelegt werden, dass die Kinder ihre Aufgaben selbstständig erledigen.
Sollte ihr Kind aus gegebenem Anlass das Hausaufgabenpensum einmal nicht schaffen, schreiben Sie bitte eine kurze Notiz an die Lehrkraft.
Hausschuhe
Während der Unterrichtszeit tragen die Kinder im Schulgebäude Hausschuhe. Diese werden in den jeweiligen Regalen vor den Klassenzimmern aufbewahrt.
Hort
Seit vielen Jahren besteht eine enge Kooperation der Friedrichschule zum Hort der Stadt Furtwangen. Dieser ist im Untergeschoss der Friedrichschule untergebracht. Der Hort bietet, auch während der Schulferien, verschiedenste Betreuungsangebote für die Kinder. Hortmitarbeiter und Lehrpersonal stehen in engem Austausch, um dadurch, insbesondere bei Hausaufgaben, individueller auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen zu können.
https://www.furtwangen.de/startseite/bildung+_+wissenschaft/schulkindbetreuung.html
Infektionsschutz
Einige Krankheiten sind wegen ihrer hohen Ansteckungsgefahr meldepflichtig. Damit sich die Erreger nicht verbreiten können, dürfen infizierte Personen bis zum Ende der Erkrankung die Schule nicht besuchen. Die meldepflichtigen Krankheiten sind im Infektionsschutzgesetz aufgelistet.
Jugendbegleiter
Jugendbegleiter sind außerschulische Mitarbeiter*innen, die durch ihr spezielles Wissen dazu beitragen, das schulische Angebot zu bereichern. An der Friedrichschule arbeiten die Jugendbegleiter als AG-Leitenden in den Bereichen Sport, Modellbau, Computerschulung und Kunst & Kultur.
Jugendmusikschule (JMS)
Die Jugendmusikschule ist seit vielen Jahren Kooperationspartner der Friedrichschule.
Jedes Jahr stellen Musiklehrer*innen der JMS das von ihnen unterrichtete Musikinstrument vor. Im Anschluss haben die Kinder die Möglichkeit, diese Instrumente auszuprobieren. Bei Interesse können die Kinder zu günstigen Konditionen den Musikunterricht der JMS besuchen. Dieser findet nach Absprache mit den jeweiligen Musiklehrer*innen statt, z.B. als Einzel- oder Gruppenunterricht.
Jugend trainiert für Olympia
Wann immer es möglich ist, nimmt unsere Schule an verschiedenen sportlichen Wettkämpfen teil. Hierfür übernehmen die Sportlehrkräfte die Auswahl der Teilnehmenden, die überwiegend aus den Klassen 3 und 4 stammen. Bei Bedarf werden für diese Teilnehmenden noch zusätzliche Trainingseinheiten angeboten. Eltern, die diese Wettkämpfe begleiten können, sind jederzeit willkommen.
Klassenbildung
Seit einigen Jahren ist die Friedrichschule stabil zweizügig. Bei der Klassenbildung wird weitmöglichst darauf geachtet, dass auswärtige Kinder eines Furtwanger Stadtteils dieselbe Klasse besuchen. Ebenfalls wird auf die Kindergartenzugehörigkeit der Kinder Rücksicht genommen.
Klassenpflegschaft
Eltern und Schule haben eine gemeinsame Verantwortung für die Erziehung der Kinder, weswegen eine gute Zusammenarbeit beider angestrebt werden sollte. Mindestens einmal pro Schulhalbjahr treffen sich die Eltern einer Klasse zur Klassenpflegschaft. Hier werden Fragen und Anregungen, die die gesamte Klasse betreffen, besprochen. Zur 1. Klassenpflegschaft im Schuljahr erfolgt die Einladung durch die Schulleitung. Bei dieser wird der/die Klassenelternvertreter*in und sein/e Stellvertreter*in gewählt. Der/die Klassenelternvertreter*in ist Vorsitzende*r dieses Gremiums und lädt zu weiteren Pflegschaften innerhalb eines Schuljahres ein. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Viertel der Eltern, die Schulleitung, der/die Elternbeiratsvorsitzende oder der/die Klassenlehrer*in dies fordert.
Kopfläuse
Wenn in einer Klasse Läuse auftreten, bekommen die Kinder dieser Klasse ein Informationsschreiben mit. Bitte kontrollieren Sie in der folgenden Zeit die Haare Ihres Kindes sehr sorgfältig. Sollten Nissen oder Läuse entdeckt werden, dürfen die Kinder die Schule nicht besuchen. Erst nach erfolgreicher Behandlung ist ein Schulbesuch wieder möglich.
Krankmeldung
siehe "Entschuldigungen".
Lernapps
Die Friedrichschule besitzt Lizenzen für verschiedene Lernapps, die Ihr Kind zuhause oder auch im Unterricht nutzen kann.
Voraussetzung für die Ausgabe der Zugänge zu den Apps ist die unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Diese finden Sie hier.
Folgende Lernapps kann Ihr Kind über die Schule nutzen:
Meine Lernburg https://www.lernburg.at/
Alfons https://alfons.westermann.de/alfons/#/information
Anton https://anton.app/de/
Lernmittel
Benötigte Lernmittel werden Ihrem Kind leihweise zur Verfügung gestellt und müssen am Ende eines Schuljahres wieder zurückgegeben werden. Um Verschmutzungen zu vermeiden, versehen Sie die Bücher bitte mit einem Bucheinband und sorgen Sie dafür, dass die Bücher pfleglich behandelt werden.
Im Buchdeckel finden Sie einen Schulstempel, der von Ihnen auszufüllen und zu unterschreiben ist.
Am Ende des Schuljahres müssen beschädigte, verschmutzte oder verloren gegangene Bücher anteilig von Ihnen ersetzt werden.
Muttersprachlicher Unterricht
An unserer Schule besteht die Möglichkeit, am muttersprachlichen Unterricht in italienischer und türkischer Sprache teilzunehmen. Dieser Unterricht wird über die Konsulate geregelt.
Naturparkschule
Der Grundgedanke der Naturpark-Schulen ist, Kindern und Jugendlichen auf bildungsplanorientierter Basis Themen aus den Bereichen Natur und Kultur mit regionalem Bezug zu vermitteln. Diese Themen werden mit außerschulischen Partnern verbindlich und dauerhaft mit hohem Praxisbezug im Lehrplan verankert. Das Programm Naturpark-Schule gibt es seit 2011 im Südschwarzwald.
https://www.naturpark-suedschwarzwald.de/de/freizeit-sport/naturpark-schulen.php
Noten
Die schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen der Schüler werden von den Lehrkräften bewertet. Die Notenstufen sind festgelegt.
- Die Note „sehr gut“ (1) soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
- Die Note „gut“ (2) soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
- Die Note „befriedigend“ (3) soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
- Die Note „ausreichend“ (4) soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
- Die Note „mangelhaft“ (5)soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Regenpause
Sollte es wetterbedingt nicht möglich sein, die große Pause im Freien zu verbringen, bleiben die Kinder im Schulhaus in den jeweiligen Klassenzimmern oder Fluren. Aus Sicherheitsgründen ist es den Kindern nicht erlaubt, in den Gängen über die Maßen zu toben oder zu rennen. In jedem Stockwerk führt mindestens eine Lehrkraft die Pausenaufsicht.
Schneetag
Der Schneetag findet klassenübergreifend statt und kann, je nach Wetterlage, auch recht kurzfristig terminiert werden. Die Kinder können zwischen Ski alpin, Langlauf, Schlittenfahren oder Spielen im Schnee wählen. Die Skifahrer*innen müssen in der Regel von den Eltern direkt zu den Liften oder den Loipen gebracht und von dort wieder abgeholt werden.
Schulapp
siehe "Stayinformed-App".
Schule geht auf Reisen
Alle zwei Jahre unternimmt die gesamte Schule einen gemeinsamen Ausflug. Die Reiseziele werden in der Schulkonferenz besprochen und beschlossen und sind von pädagogischer Bedeutung. Die Ausflüge und deren Lerninhalte sollen den Kindern nachhaltig in Erinnerung bleiben. Auch das soziale Miteinander und das Zusammengehörigkeitsgefühl aller Kinder sollen gestärkt werden.
Schulfest
Alle 2 Jahre, immer im Wechsel mit der Veranstaltung „Eine Schule geht auf Reisen“, findet an unserer Schule ein Schulfest statt. Die Planung, Organisation und Durchführung übernehmen in enger Absprache und Kooperation die Schulleitung, das Kollegium, der Elternbeirat, der Freundeskreis und natürlich auch die Schüler*innen.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus der Schulleitung als Vorsitzenden und dem/der Elternbeiratsvorsitzenden als Stellvertreter*in sowie den gewählten Eltern- und Lehrervertreter*innen. Mindestens einmal im Schulhalbjahr findet eine Sitzung statt. Die Aufgabe besteht darin, das Zusammenarbeiten von Schulleitung, Eltern und Lehrkräften zu fördern. Sie berät und beschließt in Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind.
Schulordnung
Damit ein gutes, respektvolles und sicheres Miteinander gelingen kann, sind alle Punkte, die dies ermöglichen, in der Schulordnung festgehalten. Bitte sprechen auch Sie mit Ihrem Kind darüber, wie wichtig es ist, sich an die Schulordnung zu halten.
Unsere Schulordnung finden Sie hier.
Schulpflicht
In Deutschland besteht Schulpflicht. Diese beinhaltet nicht nur den regelmäßigen Unterrichtsbesuch, sondern auch die Teilnahme an Schulveranstaltungen. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ist eine Befreiung vom Unterricht oder einer Unterrichtsveranstaltung möglich. Dies erfordert einen schriftlichen Antrag im Voraus, der von den Klassenlehrer*innen oder der Schulleitung genehmigt werden muss.
Siehe auch „Beurlaubung“
Schulträger
Der Schulträger unserer Schule ist die Stadt Furtwangen. Sie unterhält die Schulgebäude und die Schulräume, beschafft die Lehr- und Lernmittel und ist für die Bediensteten der Schule verantwortlich, die nicht im Dienst des Landes Baden- Württemberg stehen.
Schulveranstaltungen
Schulveranstaltungen, z.B. Wandertage, Ausflüge, Lehrgänge, Sportveranstaltungen, Theater- und Planetariumsfahrten, Schulfeste uvm., ergänzen den Unterricht auf sinnvolle Weise.
Laut Schulgesetz besteht für die Kinder eine Teilnahmepflicht. In begründeten Fällen kann eine Befreiung ausgesprochen werden.
Wie bei Schulunfällen besteht bei diesen Veranstaltungen ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Schulweg
Der Schulweg ist der sicherste Weg zwischen der Wohnung eines Kindes und dessen Schule. Es dürfen keine Umwege gemacht werden. Der Schulweg muss mit den Kindern eingeübt werden. Ist der Schulweg länger als 3 km, gibt es Gutscheine für verbilligte Bustickets.
Sekretariat
Unsere Sekretärin, Frau Hufnagl, ist gerne bereit, Ihre organisatorischen Fragen zu beantworten. Sie können sie täglich zwischen 10:15 Uhr und 13:30 Uhr unter der Nummer 07723912826 erreichen. Außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne eine Nachricht auf das Band sprechen oder eine E-Mail an sekretariat@friedrichschule-furtwangen.de schreiben.
Smartphones/Smartwatches
Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei dem Punkt "Handy".
Sportunterricht
Die Kinder haben wöchentlich 3 Stunden Sportunterricht. In Klasse 1 wird dieser ausschließlich in der Festhalle abgehalten.
Ab Klasse 2 erfolgt der Sportunterricht doppelstündig in der Robert Gerwig Halle, die Einzelstunde in der Festhalle oder auf dem Schulhof sowie auf dem Bolzplatz oder auf der angrenzenden Weitsprunganlage innerhalb des Schulgeländes statt.
Beachten Sie bitte, dass die Sportbusse zur Robert Gerwig Halle bereits um 7.40 Uhr abfahren, falls Ihr Kind in den ersten beiden Stunden dort Sportunterricht haben sollte, und schicken Sie es daher bitte rechtzeitig zur Schule. Falls Ihr Kind den Sportbus verpassen sollte, wird es von den in der Schule anwesenden Lehrkräften betreut.
Im Sportunterricht gilt zu beachten, dass die Kinder Schmuckstücke ablegen, eine geeignete Brille oder, falls möglich, keine Brille tragen und lange Haare zum Zopf zusammen binden. Selbstverständlich sollte Ihr Kind mit geeigneter Sportbekleidung ausgestattet sein.
Sprechzeiten
Pro Halbjahr bieten wir Ihnen einen Elternsprechtag an, bei welchem Sie sich in einem kurzen Gespräch über den aktuellen Lern- und Leistungsstand Ihres Kindes informieren können. Bei Klasse 4 fällt der 2. Termin mit den BEratungsgesprächen bezüglich der weiterführenden Schulen zusammen.
Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliche Gesprächstermine mit den Lehrkräften zu vereinbaren.
Während der Unterrichtszeit sind allerdings keine Termine, auch keine „Tür- und Angelgespräche“ möglich.
Stayinformed-App
Seit einigen Jahren nutzen wir an der Friedrichschule die Stayinformed-App. Über diese App können Ihnen die Lehrkräfte und die Schulleitung diverse Informationen auf schnellem, sicheren und zuverlässigem Wege zukommen lassen. Hierbei können sowohl Nachrichten an die ganze Klasse als auch an einzelne Elternteile versendet werden. Durch die Lehrkräfte bzw. die Schulleitung kann auch eine Rückmeldefunktion aktiviert werden, falls eine Antwort von Ihnen vonnöten ist.
Eine weitere Funktion der Stayinformed-App ist die Krankmeldefunktion, mit welcher Sie Ihr Kind schnell und unkompliziert krankmelden können.
Termine
Zu Beginn eines Schuljahres werden in der ersten Gesamtlehrerkonferenz Termine, die bereits bekannt sind, in einem Jahresplan festgehalten. Weitere für Eltern und Kinder wichtige Termine werden in der Klassenpflegschaft mitgeteilt. Außerdem erhalten Sie möglichst zeitnah einen Jahresplaner, der alle bereits bekannten Termine auflistet.
Termine, die im Laufe eines Schuljahren hinzu kommen, werden über die Stayinformed-App und in Form von Elternbriefen oder Schüleraufschrieben an Sie weitergeleitet.
Ebenfalls werden Sie über Terminänderungen oder Terminabsagen in geeigneter Weise rechtzeitig informiert.
Theaterfahrten
Wir bemühen uns, den Kindern der Klassen 1-2 in jedem Schuljahr eine Theaterfahrt nach Freiburg zu ermöglichen, sofern wir Karten für eine Aufführung bekommen können. Die Kosten für die Busfahrten übernimmt der Freundeskreis, das Eintrittsgeld hingegen muss selbst bezahlt werden.
Unfälle
Unfälle während des Schulbetriebs oder während des Schulwegs sind Schulunfälle. Sie müssen in jedem Fall im Sekretariat gemeldet werden, damit eine Unfallmeldung ausgestellt werden kann.
Unterrichtszeiten
- Stunde: 7.45 Uhr- 8.30 Uhr
- Stunde: 8.30 Uhr- 9.15 Uhr
- Stunde: 9.35 Uhr- 10.20 Uhr
- Stunde: 10.20 Uhr- 11.05 Uhr
- Stunde: 11.20 Uhr- 12.05 Uhr
- Stunde: 12.10 Uhr- 12.55 Uhr
- Stunde: 12.55 Uhr- 13.40 Uhr (nur wenn AGs stattfinden)
VERA
VERA ist die Abkürzung für Vergleichsarbeiten, die bundesweit von allen Drittklässler*innen in Deutsch und Mathematik geschrieben werden. Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) sieht in diesem Verfahren die Möglichkeit der Weiterentwicklung der Schulen.
Die Vergleichsarbeiten VERA 3 sind schriftliche Arbeiten in Form von Tests, die den Kompetenzstand der Kinder hinsichtlich der länderübergreifend verbindlichen Bildungsstandards untersuchen. Sie finden im 2. Schulhalbjahr der Klasse 3 statt. Im Rahmen von VERA 3 werden einzelne ausgewählte Kompetenzbereiche in den Fächern Deutsch und Mathematik überprüft. Die Ergebnisrückmeldungen liefern Erkenntnisse über den Lernstand der Kinder zum Testzeitpunkt. VERA wird nicht benotet.
https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite/Kompetenzmessung/VERA+3
Verkehrstag
Kinder nehmen Verkehrssituationen anders wahr als Erwachsene. Daher müssen sie bereits vor Schuleintritt auf Gefahren im Straßenverkehr und auf dem Schulweg hingewiesen werden.
Auch die Schule greift das Thema „Sicherheit im Straßenverkehr“ wieder auf und führt dazu in der Regel zu Beginn des Schuljahres einen Verkehrstag durch. In Klasse 1 wird vor allem das sichere Überqueren der Straße thematisiert. In den Klassen 2 und 4 wird insbesondere das Thema „Verhalten an der Bushaltestelle und im Bus“ praxisnah trainiert. In den dritten Klassen geht es um das verkehrssichere Fahrrad und das sichere Radfahren.
Verlässliche Grundschule
Die Verlässliche Grundschule soll den Bedürfnissen von Eltern Rechnung tragen, die aufgrund beruflicher oder anderer Verpflichtungen eine Betreuung für ihr Kind über die Unterrichtszeit hinaus benötigen.
Die Verlässliche Grundschule bietet an den Vormittagen Unterrichtsblöcke an. Ergänzend wird je nach Schule vor und/oder nach dem Unterricht eine Betreuung angeboten, die vom Schulträger oder einem freien Träger, beispielsweise der Kirche oder einem Förderverein, organisiert wird. Auf diese Weise können Kinder am Vormittag bis zu sechs Stunden betreut werden, zum Beispiel von 7 bis 13 Uhr.
Bei Unterrichtsausfällen können die Kinder der Friedrichschule im Rahmen der verlässlichen Grundschule vor oder nach den Unterrichtszeiten von 7.15 Uhr bis 13.15 Uhr betreut werden. Diese Betreuung ist auch in den Ferien möglich.
Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie hier:
https://www.furtwangen.de/,Lde/startseite/bildung+_+wissenschaft/schulkindbetreuung.html
Versetzung
Ob ein Schulkind in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt werden kann, hängt maßgeblich von seinem Lern- und Arbeitsverhalten, seiner kognitiven Fähigkeit, aber vor allem auch von seinen Noten in den für die Versetzung relevanten Fächern ab.
Grundsätzlich gilt, dass ein/e Erstklässler*in nicht „sitzenbleiben“ kann, da der Erfolg dieser Jahrgangsstufe noch nicht in Noten festgehalten wird, obwohl unbenotete Tests zur Diagnose geschrieben werden. In dieser Jahrgangsstufe ist lediglich eine freiwillige Wiederholung möglich (siehe freiwillige Wiederholung).
Ab Klasse 2 ist die Versetzung an Noten gebunden. In Klasse 2 erhalten die Kinder Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Sollten beide Fächer mit den Noten 5 (mangelhaft) bewertet werden, wird das Kind nicht versetzt (siehe „Noten“) und muss die Klasse wiederholen. Bei einer Kombination der Noten 4 und 5 in Deutsch und Mathematik, der schlechteste Fall, wird das Kind versetzt.
Ab Klasse 3 sind die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht versetzungsrelevant. In diesen Fächern muss das Kind mindestens 2 Mal die Note vier und darf maximal ein Mal die Note 5 erreichen, um versetzt zu werden, sonst ist, wie bei der einmaligen Vergabe der Note 6, eine Versetzung ausgeschlossen. Ausgleichsmöglichkeiten mit anderen Fächern sind nicht möglich.
Über eine androhende Nichtversetzung werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert.
Versicherung
Die Schüler*innen sind gegen Unfall durch die amtliche Schülerunfallversicherung geschützt (vgl. Unfälle).
Wertsachen
Siehe Fundsachen
Zeugnis
Bei „Zeugnissen“ unterscheidet man zwischen Halbjahresinformation, Schulbericht, Zeugnis und Abschlusszeugnis.
In der Klasse 2 finden zum Halbjahr Lernentwicklungsgespräche statt, die von den Klassenlehrer*innen mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind geführt werden. Zum Schuljahresende bekommen die Kinder einen Schulbericht über ihre Leistungen. Dieser wird unterteilt in Verhalten, Arbeiten und Lernen. Der Schulbericht in Klasse 1 weist noch keine Noten auf, zumal man in Klasse 1 nicht „sitzenbleiben“, sondern allenfalls freiwillig wiederholen kann. Unter dem Schulbericht der Zweitklässler*innen werden die Noten in Deutsch und Mathematik aufgeführt.
In den 3. und 4. Klassen erhalten die Kinder eine schriftliche Halbjahresinformation über die Leistungen in allen Fächern oder Fächerverbünden. Bei der Halbjahresinformation sind Notentendenzen (also ganze, halbe oder Viertelnoten) zulässig. Die Jahreszeugnisse (Klassen 2-4) hingegen enthalten nur ganze Noten. Die Jahreszeugnisse der Klassen 3 und 4 enthalten zudem eine allgemeine Beschreibung des Lern- und Arbeitsverhaltens des Schülers. Darüber hinaus steht in den Jahreszeugnissen der Klassen 2 und 3, ob ein/e Schüler*in versetzt wird oder nicht.
Am Ende ihrer Grundschulzeit erhalten die Schüler*innen der Klassen 4 ein „Abschlusszeugnis“, das die erfolgreiche Beendigung der Grundschulzeit attestiert. Damit sind die Kinder aus der Grundschule entlassen, also automatisch an eine weiterführende Schule „versetzt“. Im Falle einer Nichtversetzung in Klasse 4 erhalten die Kinder dann kein Abschlusszeugnis, sondern ein Zeugnis wie in Klasse 3.